Ab wann ist das Schulgebäude geöffnet?

Die Einlasszeit in unsere Schule ist um 7.45Uhr

Wie sieht unser Schulvormittag aus?

1. Stunde 8.00Uhr - 8.45Uhr

2. Stunde 8.45Uhr - 9.30Uhr

Esspause im Klassenzimmer: 9.30Uhr - 9.40Uhr

3. Stunde 9.40Uhr - 10.25Uhr

Hofpause: 10.25Uhr - 10.45Uhr

4. Stunde 10.45Uhr - 11.30Uhr

5. Stunde 11.30Uhr - 12.15Uhr

6. Stunde 12.15Uhr - 13.00Uhr

7. Stunde 13.15Uhr - 14.00Uhr

Wie erfolgt die Krankmeldung?

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, müssen Sie der Schule sofort das Fehlen Ihres Kindes mitteilen.

Sie können einem anderen Kind der Klasse eine entsprechende Nachricht mitgeben oder vor dem Unterricht ( spätestens bis 8.00Uhr) in der Schule anrufen. Tel. 089/179582624

Spätestens nach 3 Tagen muss ein ärztliches Attest oder eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden, aus der die Dauer und der Grund des Fernbleibens hervorgehen.

Wann ist eine Beurlaubung möglich?

Für den Unterricht und alle Schulveranstaltungen, gilt die allgemeine Schulpflicht gemäß Art. 76 Bay EUG. Wenn Sie Ihr Kind in dringenden Ausnahmefällen beurlauben lassen müssen, muss unter Angabe der Gründe ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung gestellt werden.

Eine Unterrichtsbefreiung wegen Urlaub kann nicht genehmigt werden.