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Ab
wann ist das Schulgebäude geöffnet?
Die Einlasszeit
in unsere Schule ist um 7.45Uhr
Wie
sieht unser Schulvormittag aus?
1. Stunde 8.00Uhr
- 8.45Uhr
2. Stunde 8.45Uhr
- 9.30Uhr
Esspause
im Klassenzimmer: 9.30Uhr - 9.40Uhr
3. Stunde 9.40Uhr
- 10.25Uhr
Hofpause:
10.25Uhr - 10.45Uhr
4. Stunde 10.45Uhr
- 11.30Uhr
5. Stunde 11.30Uhr
- 12.15Uhr
6. Stunde 12.15Uhr
- 13.00Uhr
7. Stunde 13.15Uhr
- 14.00Uhr
Wie
erfolgt die Krankmeldung?
Wenn Ihr Kind
erkrankt ist, müssen Sie der Schule sofort
das Fehlen Ihres Kindes mitteilen.
Sie können
einem anderen Kind der Klasse eine entsprechende
Nachricht mitgeben oder vor dem Unterricht ( spätestens
bis 8.00Uhr) in der Schule anrufen. Tel. 089/179582624
Spätestens
nach 3 Tagen muss ein ärztliches Attest oder eine schriftliche
Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden, aus der die Dauer und
der Grund des Fernbleibens hervorgehen.
Wann
ist eine Beurlaubung möglich?
Für den
Unterricht und alle Schulveranstaltungen, gilt die allgemeine Schulpflicht
gemäß Art. 76 Bay EUG. Wenn Sie Ihr Kind in
dringenden Ausnahmefällen beurlauben lassen
müssen, muss unter Angabe der Gründe ein schriftlicher
Antrag an die Schulleitung gestellt werden.
Eine
Unterrichtsbefreiung wegen Urlaub kann nicht genehmigt werden.
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